Dr. Konstantin Leondarakis LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind das Tierschutz- und das Umweltrecht

Tierschutzrecht
Umweltrecht



Tätigkeitsschwerpunkt Tierschutzrecht

Der Begriff "Tierschutz" umfasst alle Bestrebungen und Maßnahmen, um Leben, Wohlbefinden, Unversehrtheit und Würde der Tiere zu schützen. Der Tierschutz ist vielfach mit menschlichen Interessen verknüpft (anthropozentrischer Tierschutz). Jedoch findet ein Schutz des Tieres, nach dem Willen des Gesetzgebers, heute um des Tieres Willen statt (ethischer Tierschutz). Damit gewinnt ein Schutz der Tiere eine neue Qualität. Der ethische Tierschutz erkennt das Tier als lebendes und fühlendes Mitgeschöpf.

Seine Achtung und Wertschätzung durch den Menschen ist nicht nur moralisches Postulat, sondern ein Gebot des Rechts. Im Mittelpunkt der deutschen Tierschutzgesetzgebung steht seit August 2002 in Art. 20 a GG der Tierschutz als ein Wert mit Verfassungsrang. Daneben existieren verschiedene völkerrechtliche Verträge und eine Vielzahl von europäischen Vorschriften für einen Schutz der Tiere. Auf nationaler Ebene ist unterhalb unserer Verfassung das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) normiert. Das Tierschutzgesetz enthält verschiedene Regelungsbereiche für einen Schutz - aber auch für die Nutzung - von Tieren. Neben dem Tierschutzgesetz als einfaches Gesetz existieren eine Vielzahl von Verordnungen und andere Rechtsvorschriften, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Ebenso wie im Umweltrecht begründet sich auch im Tierschutzrecht eine spezielle Hilfe immer nach den Umständen des Einzelfalls. Häufige Arbeitsfelder im Tierschutzrecht sind

  • die gewerbliche Haltung von Tieren in den Formen einer intensiven oder einer extensiven Nutztierhaltung;
  • die private Haltung von Tieren;
  • der nationale und internationale Transport von Tieren;
  • Versuche mit Tieren zu wissenschaftlichen oder zu Lehrzwecken;
  • die Tötung von Tieren;
  • die Zucht oder/und der Handel mit Tieren;
  • verschiedene Eingriffe an Tieren.

Aus diesen Arbeitsfeldern ergeben sich folgende mögliche juristische Aufgabenbereiche:

  • die Erstellung von (interdisziplinären) Gutachten in allen tierschutzrelevanten Fragen;
  • die verwaltungsrechtliche Vertretung gegenüber der/den Behörde/n bei allen tierschutzrelevanten Fragen;
  • die Erstellung von Strafanzeigen bei der Verletzung von Rechten (der Tiere);
  • die zivilrechtliche Vertretung von Ansprüchen mit einem tierschutzrelevanten Bezug.



Tätigkeitsschwerpunkt Umweltrecht

Unser Verhältnis und unser Umgang mit der Umwelt hat sich erheblich gewandelt. Der Umweltschutz ist für die Mehrheit der Bevölkerung ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens geworden. Mit dieser Entwicklung war und ist der Gesetzgeber gefordert, rechtliche Bestimmungen zum Schutz (oder zu einem Umgang mit) der Umwelt zu entwickeln.

Bestanden zunächst nur einzelne "Umweltvorschriften", wurden Anfang der siebziger Jahre erste "Umweltgesetze" erlassen. Diese Regelungen waren der Beginn für das heute geltende Umweltrecht mit einer Vielzahl von Gesetzen des Bundes und der Verankerung des Umweltschutzes in Art. 20a unserer Verfassung.

Dabei kann der Begriff Umweltrecht definiert werden als die Summe der Regelungen, welche die Beziehungen des Menschen zur Umwelt, der Umwelt zum Menschen und der beiden Seiten zueinander betrifft.

Durch das Umweltrecht ist der Staat verpflichtet, durch vorausschauendes Verhalten bereits dem Entstehen möglicher Umweltbelastungen vorzubeugen und gleichzeitig bestehende Umweltbelastungen zu beseitigen. Neben dem Staat ist auch jeder Einzelne gefordert, die verschiedenen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt einzuhalten. Aufgrund einer rasanten Rechtsentwicklung und der Vielzahl der nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Bestimmungen im Umweltrecht ist der Einzelne nicht in der Lage, seine Pflichten und seine Rechte zu überblicken. Diese fehlende Kenntnis bei einer gleichzeitigen Vielzahl möglicher Berührungspunkte führt dazu, dass in vielen Fällen ein Verstoß gegen Umweltvorschriften vorliegt, ohne das der Verursacher sich der Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens bewusst ist. Diese Unkenntnis schützt nicht vor einer Verantwortlichkeit und einer Kostentragung, da im Umweltrecht eine Haftung fast immer verschuldensunabhängig erfolgt. Dabei haben oft schon "Kleine Umweltsünden" weitreichende Folgen und sind mit hohen Kosten verbunden.

Daher ist im Umweltrecht die Vorsorge von besonderer Bedeutung. So kann eine Beratung im Vorfeld mögliche Umweltbeeinträchtigungen verhindern. Gleichzeitig sind die Kosten erheblich geringer, als bei einer nachträglichen anwaltlichen Vertretung, verbunden mit einer nachträglichen Beseitigung der Umweltschäden. Dieses Prinzip der Vorsorge sollte besonders im gewerblichen Bereich bedacht werden. Eine anwaltliche Betreuung beim Umgang mit den zuständigen Behörden oder den verschiedenen Vertragspartnern z.B. bei einer Anlagengestattung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei der Zertifizierung eines Unternehmens führt oft zu einer Klärung und Bewältigung der verschiedenen Probleme im Vorfeld. Das hat einen geringeren Arbeitsaufwand zur Folge und führt zu geringeren Kosten. Trotz dieser Lösungsansätze muss deutlich hervorgehoben werden, dass aufgrund der Vielschichtigkeit möglicher Arbeitsfelder eine Problembewältigung im Umweltrecht immer anhand der Umstände des Einzelfalls erfolgt.

Arbeitsbereiche im Umweltrechts sind z.B. im:

1. Umweltschutz
  • Prüfung der Gestattungsbedürftigkeit nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG);
  • Durchführung oder Begleitung von Genehmigungsverfahren;
  • Bußgeld- und Strafverfahren im Bereich Umweltschutz;
  • Verfahrensmanagement zur Minimierung des Zeitbedarfes;
  • Umweltmediation;
  • Überprüfung und Begleitung der Umsetzung von Gestattungsbescheiden, nachträglichen Anordnungen und/oder Rechtsmittelverfahren;
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung nach EMAS (Öko-Audit), ISO 14.001; EntsorgungsfachbetriebsVO;
  • Schulung im Umweltrecht für Geschäftsleitung und Mitarbeiter;
  • Störfallmanagement und Verhaltenstraining für Mitarbeiter;
2. Altlasten
  • Bewertung von Altlasten;
  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten und Sanierungsüberwachung durch einen vereidigten Sachverständigen für Altlasten;
  • Absicherung von Altlastenrisiken in Grundstückskaufverträgen;
  • Vereinbarung von Sanierungskonzepten mit Behörden;
  • Erwirkung entsprechender Gestattungen;
3. Energiewirtschaft
  • Prüfung und Gestaltung von Energie- und Wasserbezugsverträgen;
  • Verhandlungen mit Energie- und Wasserversorgern bei Industrieneuansiedlung oder Betriebserweiterung;
4. Standortentwicklung und Standortsicherung
  • Überprüfung und Optimierung von Organisationsstrukturen, betrieblichen Dokumentationen und Betriebsabläufen z.B. zur Minderung des straf- und zivilrechtlichen Haftungsrisikos;
  • Prüfung und Begleitung der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen;
  • Beurteilung der umwelt- und planungsrechtlichen Umfeldsituation bei Neuansiedlung oder Betriebserweiterung;
  • Vertragsverhandlungen im Bereich Energie- und Wasserversorgung (insbesondere bei Eigenerzeugung);
5. Arbeitsschutz
  • Chemikalienrecht (insbes. GefahrstoffVO, ChemikalienverbotsVO);
  • Aufbau und/oder Optimierung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements;
  • Schulung im Arbeitsschutzrecht für Geschäftsleitung und Mitarbeiter;
  • Erstellung und Überprüfung von Betriebsanweisungen und Stellenbeschreibungen zum Umgang mit Gefahrstoffen;
  • Aufbau und/oder Überprüfung einer Gefahrstoffdokumentation;
  • Vertretung bei Regressansprüchen der BG oder bei sonstigen Forderungen aus Arbeitsunfällen.