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Tätigkeitsschwerpunkt Umweltrecht
Unser Verhältnis und unser Umgang mit der Umwelt hat sich erheblich gewandelt. Der Umweltschutz
ist für die Mehrheit der Bevölkerung ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens geworden. Mit
dieser Entwicklung war und ist der Gesetzgeber gefordert, rechtliche Bestimmungen zum Schutz (oder
zu einem Umgang mit) der Umwelt zu entwickeln.
Bestanden zunächst nur einzelne "Umweltvorschriften", wurden Anfang der siebziger Jahre erste
"Umweltgesetze" erlassen. Diese Regelungen waren der Beginn für das heute geltende Umweltrecht mit
einer Vielzahl von Gesetzen des Bundes und der Verankerung des Umweltschutzes in Art. 20a unserer Verfassung.
Dabei kann der Begriff Umweltrecht definiert werden als die Summe der Regelungen, welche die
Beziehungen des Menschen zur Umwelt, der Umwelt zum Menschen und der beiden Seiten zueinander
betrifft.
Durch das Umweltrecht ist der Staat verpflichtet, durch vorausschauendes Verhalten bereits dem
Entstehen möglicher Umweltbelastungen vorzubeugen und gleichzeitig bestehende Umweltbelastungen zu
beseitigen. Neben dem Staat ist auch jeder Einzelne gefordert, die verschiedenen Bestimmungen zum
Schutz der Umwelt einzuhalten. Aufgrund einer rasanten Rechtsentwicklung und der Vielzahl der
nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Bestimmungen im Umweltrecht ist der Einzelne nicht
in der Lage, seine Pflichten und seine Rechte zu überblicken. Diese fehlende Kenntnis bei einer
gleichzeitigen Vielzahl möglicher Berührungspunkte führt dazu, dass in vielen Fällen ein Verstoß
gegen Umweltvorschriften vorliegt, ohne das der Verursacher sich der Unrechtmäßigkeit seines
Verhaltens bewusst ist. Diese Unkenntnis schützt nicht vor einer Verantwortlichkeit und
einer Kostentragung, da im Umweltrecht eine Haftung fast immer verschuldensunabhängig erfolgt.
Dabei haben oft schon "Kleine Umweltsünden" weitreichende Folgen und sind mit hohen Kosten verbunden.
Daher ist im Umweltrecht die Vorsorge von besonderer Bedeutung. So kann eine Beratung im Vorfeld
mögliche Umweltbeeinträchtigungen verhindern. Gleichzeitig sind die Kosten erheblich geringer, als
bei einer nachträglichen anwaltlichen Vertretung, verbunden mit einer nachträglichen Beseitigung der
Umweltschäden. Dieses Prinzip der Vorsorge sollte besonders im gewerblichen Bereich bedacht werden.
Eine anwaltliche Betreuung beim Umgang mit den zuständigen Behörden oder den verschiedenen
Vertragspartnern z.B. bei einer Anlagengestattung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei der
Zertifizierung eines Unternehmens führt oft zu einer Klärung und Bewältigung der verschiedenen
Probleme im Vorfeld. Das hat einen geringeren Arbeitsaufwand zur Folge und führt zu geringeren
Kosten. Trotz dieser Lösungsansätze muss deutlich hervorgehoben werden, dass aufgrund der
Vielschichtigkeit möglicher Arbeitsfelder eine Problembewältigung im Umweltrecht immer anhand der
Umstände des Einzelfalls erfolgt.
Arbeitsbereiche im Umweltrechts sind z.B. im:
1. Umweltschutz
- Prüfung der Gestattungsbedürftigkeit nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG);
- Durchführung oder Begleitung von Genehmigungsverfahren;
- Bußgeld- und Strafverfahren im Bereich Umweltschutz;
- Verfahrensmanagement zur Minimierung des Zeitbedarfes;
- Umweltmediation;
- Überprüfung und Begleitung der Umsetzung von Gestattungsbescheiden,
nachträglichen Anordnungen und/oder Rechtsmittelverfahren;
- Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung nach EMAS (Öko-Audit),
ISO 14.001; EntsorgungsfachbetriebsVO;
- Schulung im Umweltrecht für Geschäftsleitung und Mitarbeiter;
- Störfallmanagement und Verhaltenstraining für Mitarbeiter;
2. Altlasten
- Bewertung von Altlasten;
- Erarbeitung von Sanierungskonzepten und Sanierungsüberwachung
durch einen vereidigten Sachverständigen für Altlasten;
- Absicherung von Altlastenrisiken in Grundstückskaufverträgen;
- Vereinbarung von Sanierungskonzepten mit Behörden;
- Erwirkung entsprechender Gestattungen;
3. Energiewirtschaft
- Prüfung und Gestaltung von Energie- und Wasserbezugsverträgen;
- Verhandlungen mit Energie- und Wasserversorgern bei
Industrieneuansiedlung oder Betriebserweiterung;
4. Standortentwicklung und Standortsicherung
- Überprüfung und Optimierung von Organisationsstrukturen, betrieblichen Dokumentationen und
Betriebsabläufen z.B. zur Minderung des straf- und zivilrechtlichen Haftungsrisikos;
- Prüfung und Begleitung der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen;
- Beurteilung der umwelt- und planungsrechtlichen Umfeldsituation bei Neuansiedlung
oder Betriebserweiterung;
- Vertragsverhandlungen im Bereich Energie- und Wasserversorgung
(insbesondere bei Eigenerzeugung);
5. Arbeitsschutz
- Chemikalienrecht (insbes. GefahrstoffVO, ChemikalienverbotsVO);
- Aufbau und/oder Optimierung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements;
- Schulung im Arbeitsschutzrecht für Geschäftsleitung und Mitarbeiter;
- Erstellung und Überprüfung von Betriebsanweisungen und Stellenbeschreibungen
zum Umgang mit Gefahrstoffen;
- Aufbau und/oder Überprüfung einer Gefahrstoffdokumentation;
- Vertretung bei Regressansprüchen der BG oder bei sonstigen Forderungen aus Arbeitsunfällen.
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