Was kostet ein Anwalt
Die meisten Mandanten wissen nicht, was die Beauftragung eines Anwaltes kostet. Vielen ist es
unangenehm, diese Frage zu
stellen. Das sollte es nicht. Denn bevor Sie z.B. einen Handwerker beauftragen,
fragen Sie auch nach dem Preis.
Es ist daher Ihr gutes Recht zu erfahren, mit welchen Kosten Sie bei der Beauftragung eines Anwaltes
zu rechnen haben.
Ein Anwalt erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
bestimmt. Die Vergütung des Anwalts kann auch durch eine schriftlich geschlossene Honorarvereinbarung erfolgen.
Bei Dauermandanten vereinbaren wir auf Wunsch eine feste Monatspauschale für sämtliche Beratungsleistungen und sonstige
außergerichtliche Tätigkeiten (gerichtliche Tätigkeiten werden immer nach dem RVG abgerechnet).
Dies kommt jedoch erst nach einer längeren Mandatsbeziehung in Betracht, wenn beide Seiten den zu
erwartenden monatlichen Zeitaufwand abschätzen können. Die Höhe der Pauschale hängt von diesem Zeitaufwand ab und ist
nach oben oder unten anzupassen, wenn sich der tatsächliche Zeitbedarf deutlich höher oder niedriger entwickelt als
erwartet.
Ein Pauschalhonorar oder ein Erfolgshonorar für eine bestimmte Beauftragung lässt sich Ausnahmefällen vereinbaren.
Beide Formen der Vergütung unterliegen gesetzlichen Einschränkungen, so dass in jedem Fall eine Vereinbarung im Einzelfall
getroffen werden muss.
Sie sehen, dass es in jedem Fall ratsam ist, mit dem Anwalt über die voraussichtlichen Kosten zu sprechen.
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